Implementierung

Wie kommt REBOUND in die Schule?

Strukturierte Programme zur Gesundheitsförderung sind in Schulen meist (noch) Fremdkörper.
Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Lehrkräfte Ziele und Pläne „von außen“ umsetzen sollen, die sie nicht als ihre eigenen und förderlich für die Gesamtheit ihres Lehrens empfinden. Sie werden dafür in der Regel nicht ausgebildet, nicht bezahlt und haben mehr Arbeit als viele Ihrer Kollegen. Idealismus genügt selten, um ein Programm über längere Zeit in einer Schule zu halten.

Manchmal gefährden sich besonders engagierte Lehrkräfte sogar durch Burnout.

Wir gehen davon aus, dass ein Programm dann interessanter für eine Schule ist, wenn es neben dem Ziel einer besseren Gesundheit für junge Menschen, einen Mehrwert für die Organisation schafft. Deshalb bezeichnen wir den Kurs als Baustein zu einem Curriculum Soziales Lernen.

REBOUND versucht dieses Ziel zu erreichen, indem es anspruchsvolle didaktische Methoden und Instrumente zur persönlichen Entwicklung der Pädagogen und Ihrer Bezugsgruppen anbietet.

Die Einführung von REBOUND einschließlich Weiterbildung, begleitender Supervision und Arbeitsmaterialien kann auf Grundlage des § 20a SGB V (sog. „Präventionsgesetz“) gefördert werden. Der Trägerverein des Programms berät hierzu. Wenn Sie unsicher sind, ob REBOUND das passende Programm für Ihre Schule ist, beraten wir bei der Einschätzung.

  • Schritt 01

    Aufbruch

    Wir prüfen unverbindlich, ob das Programm dem Bedarf Ihrer Schule entspricht. Bei Bedarf unterstützen wir bei der Stellung eines unbürokratischen Förderantrages im Rahmen des § 20a SGB V (Präventionsgesetz). Dieser umfasst Weiterbildung, Arbeitsmaterialien, Supervision und interne Evaluation, die in der Regeln innerhalb von zwei Jahren erbracht werden.

  • Schritt 02

    Weiterbildung

    Im Rahmen einer auf Ihre Schule zugeschnittenen Weiterbildung wird die Arbeit mit dem Programm eingeübt und das nötige Hintergrundwissen erarbeitet. Pro Klasse in einem Jahrgang sollten mindestens 1,5 Pädagog:innen weitergebildet werden.

  • Schritt 03

    Pilotierung

    Die Schule überarbeitet ihre Regeln im Umgang mit Drogenvorfällen und führt einen Pilotdurchgang durch.

  • Schritt 04

    Implementierung

    Die pädagogische Arbeit mit dem REBOUND Programm wird durch Supervision begleitet. Am Ende der Pilotphase steht eine schulinterne Evaluation und die Entscheidung über die dauerhafte Durchführung.